
Türschloss defekt: Vermieter muss zahlen
Türschloss wechseln wer zahlt | Womöglich haben Sie selbst schon einmal eine derart unangenehme Situation erlebt:
Sie kamen spät abends nach Hause und wollten so schnell wie möglich in die eigene Wohnung – was aufgrund eines defekten Schließzylinders allerdings nicht funktionierte. Hier kann in der Regel nur noch der Schlüsseldienst Köln weiterhelfen. Insbesondere wenn Sie Mieter sind stellt sich natürlich die Frage: Türschloss wechseln, wer zahlt?
Türschloss wechseln wer zahlt | Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten und das Türschloss aufgrund eines Defektes gewechselt werden muss, dann muss auch der Vermieter für die Kosten aufkommen. Selbst wenn der Notdienst eines Schlüsseldienstes eingeschaltet wird, müssen die womöglich erhöhten Kosten vom Vermieter getragen werden. Handelt es sich dabei um eine eigene Immobilie, werden Sie die Kosten dafür selbst tragen müssen.
Bei Schlüsselverlust zahlt häufig Versicherung
Türschloss wechseln wer zahlt | Das Thema: Türschloss wechseln, wer zahlt? wird natürlich ebenso relevant, wenn Sie den Schlüssel verlieren und Sie den Austausch des Türschlosses als reine Vorsichtsmaßnahme vornehmen lassen möchten. Hier müssen Sie den Schlosstausch aus eigener Tasche zahlen, sofern Sie keine entsprechende Versicherung besitzen.
Häufig wird das Türschloss wechseln durch die Privathaftpflichtversicherung übernommen, obligatorisch ist dies allerdings nicht. Beim Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie explizit darauf achten, dass der Schlüsselverlust mitversichert ist. Für einen geringen Mehrbetrag lässt sich diese Klausel in der Regel mit aufnehmen, auch Partner im gemeinsamen Haushalt sind durch den Versicherungsschutz nicht selten mit eingebunden. In jedem Fall sollten Sie die eigenen Versicherungsunterlagen im Vorfeld genau prüfen. Was darf der Schlüsseldienst kosten?
Türschloss wechseln: Wer zahlt zur Erhöhung des Sicherheitsstandards?
Türschloss wechseln wer zahlt | Wenn sich die Frage: Türschloss wechseln, wer zahlt? stellt, weil Sie den Sicherheitsstandard erhöhen möchten, müssen Sie die Kosten allerdings in jedem Fall selbst übernehmen. Auch in einer Mietwohnung haben Sie keinen Anspruch auf ein bestimmtes Sicherheitslevel des Türschlosses. Andererseits kann Ihnen der Vermieter den Wechsel des Türschlosses auch nicht untersagen. Rein rechtlich gesehen dürfen Sie das Türschloss also selbst wechseln bzw. wechseln lassen, müssen die Kosten dafür aber übernehmen.