
Schlüssel abgebrochen? Wer zahlt den Schlüsseldienst? Der Mieter?
Schlüssel abgebrochen wer zahlt Schlüsseldienst | Es kann jedem passieren und wahrscheinlich ist es den meisten auch schon einmal passiert:
Unverhofft möchte man seine Wohnungstür aufschließen, plötzlich macht es einen Knacks und der Schlüssel ist im Schloss abgebrochen. Eine Stresssituation, die schnelles Handeln fordert, denn schließlich möchte bzw. muss man zeitnah wieder in seine Wohnung kommen. Der meist gewählte Weg ist nun der zum Schlüsseldienst. Wer aber kommt für die Kosten auf?
Schlüssel abgebrochen wer zahlt Schlüsseldienst | Die große Frage, die zuerst im Raum steht, ist die jene, ober der Mieter selbst oder der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen muss. Rechtlich ist die Sache ziemlich klar: Wenn Fahrlässigkeit seitens des Mieters vorliegt, er also durch unsachgemäßes Vorgehen bei der Türöffnung den Schaden selbst verursacht hat, dann ist auch er für die folgenden Kosten durch den Schlüsseldienst verantwortlich.
Schlüssel abgebrochen wer zahlt Schlüsseldienst | Wie hoch die Kosten letztlich ausfallen, wenn der Schlüssel abgebrochen ist hängt vor allem vom verbauten Schloss ab. Ein ganz einfaches Schloss lässt sich teilweise mit einigen Tricks selbst wieder öffnen, meist ist aber der Schlüsseldienst nötig, der relativ schnell den Zugang zur Wohnung wiederherstellen kann. Anders bei Schließanlagen: Hier kann es mitunter richtig teuer werden, wenn die ganze Anlage getauscht werden muss.
Wenn der Vermieter den Schlüsseldienst zahlen muss
Schlüssel abgebrochen Wer zahlt Schlüsseldienst? Der Vermieter ist für die Übernahme der Kosten des Schlüsseldienstes verantwortlich, wenn offensichtlich ein Defekt vorgelegen hat, der für das Abbrechen des Schlüssels verantwortlich war. Das gilt solange, wie der Mieter in üblicher und angemessener Weise mit seinem Schlüssel umgeht und dieser etwa durch Materialermüdung letztlich im Schloss abbricht. Ist der Schlüssel abgebrochen, darf der Mieter aber dennoch nicht unmittelbar den Schlüsseldienst anrufen.
Erst muss der Vermieter verständigt und sein Einverständnis eingeholt werden. Ist der Vermieter allerdings nicht erreichbar, dann darf nach gewisser Zeit der Mieter selbst die Initiative ergreifen und eigenständig den Schlüsseldienst kontaktieren, um möglichst schnell zurück in seine Wohnung zu kommen. Darf der Mieter das Türschloss austauschen